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Ausstiegshilfen für Extremistinnen und Extremisten auf der Rechten – Möglichkeiten und Potentiale für die Schweiz (PDF 296KB)
Die AKdH war Mitglied der Focusgruppe, Resource Person und interviewte Expertin des oben erwähnten Berichtes.

27.02.2002:Pressemitteilung des Bundesamt für Polizei
Bundesrat nimmt Kenntnis vom Bericht der Arbeitsgruppe "Rechtsextremismus"
Der Bundesrat hat vom Bericht der interdeparte-mentalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, ihm Vorschläge für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Im Bericht werden verschie-dene Massnahmen in der polizeilichen Prävention und Repression sowie in der Forschung, Aufklärung und Bildung vorgeschlagen.

Der Bundesrat hatte im Oktober 2000 das Eidg. Justiz- und Polizeidepar-tement (EJPD) beauftragt, Massnahmen gegen den Rechtsextremismus zu koordinieren und ihm über deren Wirksamkeit zu berichten. Mit dieser Aufgabe wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (BAP) zusammen mit Vertretungen aus dem EJPD, dem Eidg. Departement des Innern (EDI) und dem Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) betraut. Die Arbeitsgruppe stand unter der Leitung von Urs von Daeniken, Chef Dienst für Analyse und Prävention im BAP.

Die Ergebnisse sind im Bericht "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich Rechtsextremismus" zusammengefasst. Zusätzliche Erkenntnisse liefert der Bericht "Ausstiegshilfen für Extremistinnen und Extremisten auf der Rechten – Möglichkeiten und Potenziale für die Schweiz", den das Schweizerische Forum für Migrationsstudien im Auftrag der Arbeitsgruppe erstellt hat. In diesem Zusatzbericht raten die Experten unter anderem von einem national geführten Ausstiegsmodell für Rechtsextreme ab. Sie empfehlen jedoch das Verfassen eines Handbuchs für Trägerschaften von Ausstiegsmodellen in Gemeinden und Kantonen.

Propagandamaterial einziehen

Die Arbeitsgruppe macht in ihrem Bericht verschiedene Empfehlungen: Die Beschlagnahmung und das Einziehen von rassendiskriminierender oder zur Gewalt aufhetzender Propaganda sollen im Bundesgesetz über Mass-nahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) geregelt werden. Ferner sollen die Bundeskompetenzen im Bereich präventiver Massnah-men so erweitert werden, dass neben Terrorismus und gewalttätigem Extremismus auch gewaltorientierter Extremismus verfolgt und damit rechtzeitig erkannt werden kann.

Rassendiskriminierende Symbole und Vereinigungen verfolgen

Die Arbeitsgruppe schlägt weiter vor, das Strafgesetzbuch mit einem neuen Straftatbestand zu ergänzen. Mit diesem sollen die Verwendung von rassendiskriminierenden Zeichen wie etwa dem Hakenkreuz und die Gründung rassendiskriminierender Vereinigungen verfolgt werden können. Ausserdem sollen im Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs diejenigen Delikte aufgenommen werden, die überwachungsfähig sind.

Sensibilisierungsarbeit verstärken und Forschung weiterführen

Die Arbeitsgruppe empfiehlt eine Verstärkung der Sensibilisierungsarbeit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in den Kantonen und Gemeinden. Sie befürwortet die Bemühungen für den Aufbau eines landesweiten Netzes von Beratungsstellen für die Opfer rassistischer Diskrimierungen.

Zudem rät das Team zur Weiterführung von Untersuchungen wie das Nationale Forschungsprojekt zum "Rechtsextremismus" (NFP40). Die Forschung erarbeitet wichtige Grundlagen für längerfristige präventive Massnahmen.

Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme des Berichts beauftragt der Bundesrat das EJPD, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu prüfen und die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den Gesamtkontext der anderen Rechtssetzungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit zu stellen und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-
UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informationsdienst

Bern, 27. März 2002




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