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  PRESSEERKLÄRUNG DER akdh
 

vom 26. 08. 2002

ZUR EINSTELLUNGSVERFÜGUNG DER BEZIRKSANWALTSCHAFT ZÜRICH, HAUPTABTEILUNG 2


Betreffend: Rassendiskriminierung http://www.akdh.ch/latuff.htm

Unsere Strafanzeige bezweckte die Klärung eines möglichen Verstosses gegen das Antidiskriminierungsgesetzt Art. 261bis.
Nicht die Einstellungsverfügung an sich ist Gegenstand unserer Kritik und Grund dieser Presseerklärung, sondern die partiell mit antisemitischen Argumenten geführte Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die Verfügung: download

Zitat (S. 2/Absatz 1.2.):
"Doch selbst wenn damit der Betrachter emotional gegen das jüdische Volk beeinflusst wird, so wird nicht das jüdische Volk als solches kritisiert, sondern dessen politisches Verhalten gegenüber den Palästinensern. Es geht dabei nicht um eine bestimmte Eigenschaft der Juden als Menschen, sondern um deren Vorgehen im gegenwärtigen Konflikt. Die grundrechtliche Gleichwertigkeit als Menschen wird den Juden damit nicht abgesprochen."

1. Antisemitisches Stereotyp
Die Bezirksanwaltschaft spricht von "DEM jüdischen Volk", das offenbar "EIN politisches Verhalten" gegenüber Palästinensern zeigt.
Die Erfindung der einheitlichen jüdischen Haltung "des jüdischen Volkes" ist ein mehrfach wissenschaftlich belegtes antisemitisches/antijudaistisches Denkstereotyp! Es wird damit dem "jüdischen Volk" nicht nur eine pluralistische politische Haltung abgesprochen - diese Optik ist insbesondere Grundlage für die antisemitische Wahnvorstellung der jüdischen Weltverschwörung.

2. Unheimlich
"Doch selbst wenn damit der Betrachter emotional gegen das jüdische Volk beeinflusst wird, (...)"

Es ist fraglich, ob in dieser Argumentationsführung nicht ein unheimlicher Widerspruch liegt, wenn die, für diese Form für Übertretungen, zuständige Behörde "emotionale Beeinflussung gegen das jüdische Volk" in dieser wenig differenzierten Weise billigt!


Wir sind der Meinung, - dies um Missverständnissen vorzubeugen - dass das politische Verhalten der aktuellen politischen und militärischen Behörden in Israel gegenüber den Palästinensern durchaus kritisierbar ist und kritisiert werden soll.
(siehe: http://www.akdh.ch/akdh-ovp.htm )


Hintergrundinformationen:
Dokument der bei Indymedia veröffentlichten Karikatur:
http://www.akdh.ch/indymedia-switzerland.pdf
Unsere Argumente, warum wir Karikatur für antisemitisch halten:
http://www.akdh.ch/latuff.htm
Die ganze Geschichte der Strafanzeige: http://www.akdh.ch/indymedia.htm


© Aktion Kinder des Holocaust